Solothurnische Hexenprozesse
Der folgende Text, ein Ausschnitt mit zwei Einträgen und zwei Ausschnitte mit je einem Eintrag, stammt aus dem Jahrbuch für solothurnische Geschichte des Historischen Vereins des Kantons Solothurn, Band 16 (1943), Artikel "Regesten zu den solothurnischen Hexenprozessen", verfasst und zusammengestellt von Dr. A. Kocher:
Man kann davon ausgehen, dass die Regesten mit ihren über 150 aufgeführten Fällen repräsentativ und mehr oder weniger vollständig sind. Wer meint, dass das beschauliche, vielleicht sogar etwas brave Solothurn mit dem im ausgehenden Mittelalter und in der Frühen Neuzeit in ganz Europa grassierenden "Hexenwahn" nichts zu tun hatte, wird durch diese Regesten umgehend eines Besseren belehrt. Sie belegen, dass auch die Solothurner Machthaber ausgedehnt als Hexen deklarierte Menschen verfolgt, ihnen den Prozess gemacht und sie aufs Härteste bestraft haben.
Besonders erschütternd st der Fall von Benedikt Wyss aus Biberist. Das männliche Opfer, fast noch ein Kind, wird, nachdem er "dem bösen Geist zugesagt, denselben in Gestalt einer Mücke geschluckt hat", zum Tode verurteilt und durch Enthauptung hingerichtet.
Bei den drei hier aufgeführten kurzen Erzählungen sehen wir drei Fälle im näheren Umfeld von Etziken - in Aeschi, Biberist und Deitingen, allesamt im Wasseramt. Unsere Vorfahren und Verwandten und auch das Dorf Etziken sind demnach vom Wahn verschont geblieben, dieser ist ihnen aber gefährlich nahe gekommen, denn wir können davon ausgehen, dass sie zumindest eines der oben dargestellten Opfer, Madlen Lyser von Aeschi, dem Nachbardorf, gekannt haben, wenn nicht sogar mit ihr verwandt waren.
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